Freiwilligendienste von A-Z

  • Alter

    Ein Jugendfreiwilligendienst (FSJ / BFD) kann zwischen 16 und 26 Jahren absolviert werden.

  • Arbeitszeit

    Die Arbeitszeit orientiert sich an der Regelarbeitszeit einer Vollzeittätigkeit in der Einsatzstelle. Dies kann auch Schicht- und Wochenenddienste beinhalten. Nachtschichten werden von unseren Freiwilligen nicht geleistet.

  • Ausbildungsplatz

    Die Freiwilligendienste gelten nicht als Ausbildung. Sie können aber die Bewerbungschancen für einen Ausbildungsplatz erheblich verbessern. Oft werden sie als Vorpraktikum anerkannt und bei der Studienplatzvergabe vorteilhaft berücksichtigt. Viele Freiwillige schließen eine Ausbildung in ihrer Einsatzstelle an den Freiwilligendienst an.

  • Bewerbung

    Bewirb dich direkt hier für deinen Freiwilligendienst bei einer unserer zahlreichen Einsatzstellen im Ruhrgebiet, Ostwestfalen-Lippe, Südwestfalen oder Münsterland!

  • Bürgergeld

    Wer Bürgergeld empfängt, kann grundsätzlich einen Freiwilligendienst (FSJ / BFD) absolvieren. Während eines Jugendfreiwilligendienstes muss keine Arbeit aufgenommen werden. Es kann jedoch ein Teil des Taschengeldes auf das Bürgergeld angerechnet werden.

  • Dauer

    Die Jugendfreiwilligendienste FSJ und BFD dauern in der Regeln 12 Monate. Ein Einsatz unter sechs Monaten wird als Praktikum gewertet. Beide Dienste können auf höchstens 18 Monate verlängert werden.

  • Dienstbeginn

    Ein Freiwilligendienst beim DRK KV Unna kann jederzeit begonnen werden, sofern freie Plätze zur Verfügung stehen. In der Regel starten die Freiwilligen im August oder September in ihren Dienst.

  • Einsatzstellen

    Der DRK KV Unna vermittelt als Träger die Freiwilligen in unterschiedliche Einsatzstellen. Dabei richten wir uns in erster Linie nach den Interessen und Wünschen der Bewerber*innen. Berücksichtigt werden außerdem die Anforderungsprofile der Einsatzstellen (z.B. Führerschein) und die Entfernung zum Wohnort. Einsatzstellen gibt es u.a. in den Bereichen Kinder- und Jugendarbeit, Krankenhäuser, Seniorenresidenzen, Schulen, Mobile Soziale Dienste, Fahrdienste, Rettungsdienste, Psychiatrien, Betreuung von Menschen mit Behinderung, usw.

  • Ermäßigungen

    Freiwillige erhalten einen Ausweis, der sie – wie ein Studierendenausweis – zu Ermäßigungen berechtigt. Nachfragen lohnt sich!

  • Fachhochschulreife (praktischer Teil)

    In Nordrhein-Westfalen wird ein zwölfmonatiger Jugendfreiwilligendienst in Verbindung mit dem vollendeten 12. Schuljahr als praktischer Teil der Fachhochschulreife anerkannt. Für die Anerkennung ist die Bezirksregierung zuständig. Weitere Informationen kann die (ehemalige) Schule erteilen.

  • Fahrtkosten

    Die Fahrtkosten zur Einsatzstelle werden von den Freiwilligen selbst getragen. Für Tickets im ÖPNV sind sie jedoch berechtigt, einen vergünstigten Preis zu erhalten (meist Azubi-Preise). Formulare hierfür können sowohl von der Einsatzstelle als auch vom Träger ausgefüllt werden.

  • (Halb-) Waisenrente

    Während des FSJ und BFD bleibt der Anspruch auf (Halb-) Waisenrente bestehen. Benötigte Bescheinigungen können vom Träger ausgefüllt werden.

  • Jugendarbeitsschutzgesetz

    Für Freiwillige unter 18 Jahren gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

  • Kindergeld

    Während des FSJ und BFD bleibt der Kindergeldanspruch für Freiwillige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bestehen. Eine entsprechende Bescheinigung erhalten alle Freiwilligen bei Dienstbeginn.

  • Pädagogische Begleitung

    Die pädagogische Begleitung der Jugendfreiwilligendienste untergliedert sich in die Praxisanleitung durch die Einsatzstelle, die Praxisbegleitende Seminararbeit (s.u.) und die Betreuung durch den Fachbereich Freiwilligendienste des DRK KV Unna als Träger. Die Betreuung durch den Fachbereich umfasst unter anderem Unterstützung bei Problemen in der Einsatzstelle z.B. in Form von Gesprächen oder Einsatzstellenbesuchen. Die Bildungsreferent*innen sind das ganze Jahr hindurch kompetente Ansprechpersonen für die Freiwilligen.

  • Seminare

    Bestandteil des Freiwilligendienstes sind insgesamt 25 gesetzlich vorgeschriebene Seminartage. Die Teilnahme an den Seminaren ist verpflichtend. Die Seminare dauern in der Regel fünf Tage und werden mit einer gleichbleibenden Gruppe von ca. 25-30 Personen verbracht. Ziele der Seminararbeit sind die Vermittlung von sozialen, personalen, interkulturellen, politischen, ökologischen und kreativen Kompetenzen. Dabei steht die Partizipation der Freiwilligen im Vordergrund der Seminargestaltung.

  • Sozialversicherung

    Während des Freiwilligendienstes wird der komplette Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherung übernommen. Das sind im Einzelnen: Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und die Meldung zur beruflichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft).

  • Studienplatz

    Durch einen Freiwilligendienst darf kein Nachteil bei der Vergabe eines Studienplatzes entstehen. Zugesagte Plätze müssen erhalten bleiben. Außerdem können Freiwilligendienste unter bestimmten Voraussetzungen als Vorpraktikum anerkannt werden. Ausführliche Auskunft hierzu erteilen die einzelnen Hochschulen.

  • Taschengeld

    Freiwillige im FSJ und im BFD erhalten beim DRK KV Unna gleichviel Taschengeld. Dieses setzt sich aus einem Verpflegungskostenzuschuss und dem eigentlichen Taschengeld zusammen. Die aktuelle Höhe des Taschengeldes kann der Infomappe im Downloadbereich entnommen werden.

  • Urlaub

    Die Anzahl der Urlaubstage orientiert sich am Urlaubsanspruch einer Vollzeittätigkeit in der Einsatzstelle. Freiwilligen stehen abweichend davon mindestens 25 Urlaubstage pro Jahr zu, wenn die Einsatzstelle ihren Mitarbeitenden weniger Urlaub gewährt. Wird der Dienst verkürzt, so verringert sich auch der Urlaubsanspruch anteilsmäßig.

  • Zeugnisse

    Die Einsatzstelle stellt allen Freiwilligen auf Wunsch ein individuelles Zeugnis über den geleisteten Dienst aus. Es dokumentiert das soziale Engagement, die Leistungsbereitschaft und die erworbenen Fähigkeiten und erhöht damit die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.